
Regierungsrat beantragt Kredit für Coronaschutzschirm
Der Kanton Bern will sich am Schutzschirm für Veranstaltungen beteiligen. Der Schutzschirm sieht vor, dass Grossveranstaltungen, die vom Kanton bewilligt und zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 stattfinden, aber aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt oder reduziert werden müssen, bei den Behörden eine Kompensation der getätigten Kosten beantragen können. Profitieren können nur Grossveranstaltungen mit einer überkantonalen Bedeutung und mehr als 1000 Teilnehmenden pro Tag. Getragen werden die Kosten je zur Hälfte von Bund und Kantonen. Dazu beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Kredit von 25 Millionen Franken in der Sommersession.
Das ganze birgt noch viele Unklarheiten, sagt Wirtschaftsdirektor Christoph Amman gegenüber Radio BeO. Einerseits habe der Bund die Vorgaben für den Rettungsschirm noch nicht präzisiert, andererseits wisse man nicht, wie sich die epidemiologische Lage entwickle und auch sei noch unklar, wie viele Veranstalter das Risiko in dieser planungsunsicheren Zeit überhaubt eingehen wollen und einen Termin ansetzen. Ein weiterer unklarer Punkt ist die eidgenössische Abstimmung am 13. Juni. Falls das Covid-19-Gesetz an der Urne scheitern würde, würde auch der Rettungsschirm und alle noch nicht ausbezahlten Hilfsmassnahmen hinfällig.
(text:cs/bild:beo)