
Oberdiessbach: Verwaltungsgericht stützt Gemeinde bei Überbauung „Chriseggle“
Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21. Mai 2021 die Beschwerde der Bauherrschaft im Zusammenhang mit der verweigerten Baubewilligung für die Überbauung Chriseggle mehrheitlich gutheissen. Der Entscheid der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion wurde aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht stützt damit die Haltung der Gemeinde und des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland, die sich für die Baubewilligung ausgesprochen hatten. Das Verwaltungsgericht hält im Urteil fest, dass die Ausführungen der Baudirektion sowie der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) lückenhaft, unausgewogen und einseitig seien. Im Weiteren seien weder kantonale noch kommunale Gestaltungsvorschriften verletzt worden und auch kein überwiegend öffentliches Interesse an einer ästhetikbedingten Reduktion der Nutzungsmasse vorhanden. Der Bauabschlag sei darum unbegründet.
Der Gemeinderat begrüsst das Urteil und erwartet eine zügige Neubeurteilung des Baugesuchs durch die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion. Das Bauvorhaben auf der «Chriseggle» umfasst den Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern mit einer gemeinsamen Einstellhalle.
(text:cs/bild:beo)