15 April 2021

Mürren: Gemeinderat erteilt Ausnahmefahrbewilligungen für die neue Fahrverbotszone

Seit vielen Jahren gilt auf den Strassen von Mürren während verschiedenen Zeiten ein Fahrverbot. Anstelle dieses Fahrverbotes hat der Lauterbrunner Gemeinderat nun einen Fahrverbotszone erlassen. In der Folge müssen alle bestehenden befristeten Ausnahmefahrbewilligungen aufgehoben und neu mit unbefristeten Ausnahmefahrbewilligungen ersetzt werden. Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Befahren der Fahrverbotszone hat jeder, der im Bezirk Mürren und Gimmelwald ein Gewerbe betreibt und zu dessen Ausübung auf ein Motorfahrzeug angewiesen ist, sowie Personen, die Fahrten vor und nach den Betriebszeiten der Bahn nachweisbar ausführen müssen. Die Verkehrs- und Strassenkommission hat die eigegangenen Gesuche auf deren Bewilligungsfähigkeit geprüft und dem Gemeinderat die Liste der zu bewilligenden Gesuche zum Beschluss vorgelegt. Der Gemeinderat hat die geprüften Gesuche allesamt bewilligt. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Ausnahmefahrbewilligung nur für die bewilligten Fahrten berechtigt. Missachtungen können zum Entzug der Bewilligung führen.

(text:pd/bild:beo)

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