5 April 2021

Grossratskommission will unberührte Gewässer schützen – Regierungsrat winkt ab

Der Regierugsrat soll einer Liste unberührter Wasserläufe im Kanton Bern keine Wasserkraftkonzession erteilen und die Wasserstrategie 2010 entsprechend anpassen. Das fordert eine Motion der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanugskommission des Grossen Rates (BaK). Dazu gehören etwa das obere Wendewasser, der Giglibach, der Treichibach, aber auch die Kander im Gasterntal oder der Oberlauf der Kiene. Es gehe darum, eine Interessensabwägung zu machen, sagt Kommissionsprecher Luc Mentha (SP), zwischen dem Schutz naturbelassener Wasserläufe und der Energiewende, die im Kanton Bern stark auf Wasserkraft setzt. Ursprünglich hätte die Motion zusammen mit der Konzession für das Wasserkraftwerk Trift verabschiedet werden sollen. Da der Grosse Rat nun in der Wintersession nun doch nicht über die Konzession entscheiden konnte, habe sich die Situation jetzt wieder etwas geändert, so mentha weiter. Die Kommission müsse nun entscheiden, wie sie mit der Motion weiterverfahren soll.

So oder so, der Regierungsrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung. Dies einerseits, weil die genannten Wasserläufe sowieso unter den heutigen Rahmenbedingungen für eine Wasserkraftnutzung unwirtschaftlich und weil sich aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids die Realisierung des Kraftwerks Trift verzögern dürfte, sei das Energieziel gemäss Wasserstrategie 2010 – anders als in der Motion argumentiert – noch nicht als erfüllt anzusehen.

(text:cs/bild:archiv)

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