24 Juni 2021

Berner Regierung passt Covid-Regeln den neuen Bundesvorgaben an

Nach dem jüngsten Öffnungsschritt des Bundesrates hat der Regierungsrat die Covid-19-Verordnung angepasst. Er übernimmt die entsprechende Lockerung des Bundes und hebt die Maskentragpflicht an den Berner Schulen auf. Lockerungen hat der Regierungsrat auch im Justizvollzug beschlossen: Die Quarantäne für eintretende Personen entfällt und Besuche sind grundsätzlich wieder in normalem Umfang möglich. Schliesslich hat der Regierungsrat auch Regelungen für die Gastronomie und für Veranstaltungen an die neuen Bundesvorgaben angepasst.

Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage hat der Bundesrat die Corona-Massnahmen per Samstag, 26. Juni 2021 stark reduziert. So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen und Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden. Aufgrund der neuen Bundesvorgaben hat der Regierungsrat die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19 V) angepasst. Die Änderungen treten am Samstag, 26. Juni 2021, in Kraft.

Aufgrund der verbesserten epidemiologischen Lage verzichtet der Bund auf die Maskentragpflicht in den Schulen bis und mit Sekundarstufe II. Weil sich die Situation auch im Kanton Bern deutlich entspannt hat, übernimmt der Regierungsrat diese Regelung und hebt die Maskentragpflicht in der kantonalen Covid-19 V per 26. Juni 2021 ebenfalls auf. Parallel dazu laufen die breiten Tests an den Schulen bis drei Wochen nach den Sommerferien weiter. Dies zur Begleitung der aufgehobenen Maskentragpflicht und um einen allfälligen Effekt der Ferienzeit erkennen zu können.

Im Justizvollzug erlauben es die momentane Lage sowie die Test- und Schutzkonzepte, die Einschränkungen im Gleichschritt mit dem Bund weiter zu lockern. Bereits seit dem 1. Mai sind im Justizvollzug Ausgänge und Urlaube wieder zugelassen. Neu fällt beim Wiedereintritt eine systematische Testung bei denjenigen Personen weg, die über ein Covid-Zertifikat verfügen. Besuche sind grundsätzlich wieder im normalen Rahmen möglich. Schliesslich entfällt die Quarantänepflicht für neueintretende Insassinnen und Insassen.

Gemäss den Vorgaben des Bundesrats dürfen Diskotheken und Tanzlokale wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird. Dabei müssen keine Kontaktdaten erhoben werden. Dasselbe gilt für Veranstaltungen, bei denen ein Covid-Zertifikat verlangt wird.

In Restaurants wird die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch aufgehoben. Kontaktdaten müssen nur noch in Innenbereichen aufgenommen werden, dabei ist ein Kontakt pro Tisch ausreichend. Der Regierungsrat hat die kantonale Covid-19 V wo nötig den Bundesvorgaben angepasst. Für Veranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für Restaurationsbetriebe, wenn sie ein mit einem Restaurationsbetrieb vergleichbares Konsumationsangebot haben und Kontaktdaten erheben müssen.

(text:pd/bild:unsplash)

Veranstaltungen:

Im Moment sind keine Veranstaltungen geplant.

Bitte schauen Sie später wieder vorbei!